Bei Kalkkind-Produkten wird Titandioxid nicht verwendet...
Am 18. Februar 2020 hat die Europäische Union in einem Amtsblatt der EU veröffentlicht, dass Titandioxid (TiO₂) als Stoff, der im Verdacht steht, krebserregend zu sein eingestuft wurde. Titandioxid unterliegt damit der Kennzeichnungspflicht.
Titandioxid soll nach Aussagen der Industrieverbände in 95% aller Anstrichmittel und Gestaltungsmaterialien eingesetzt sein. Dieser hohe Prozentsatz ergibt sich auch aus der Tatsache, dass auch in den meisten bunten Lacken, Farben und Putzen Titandioxid enthalten ist. Also gibt es nur wenig Wand-Farben, Lacke, Putze und Spachtelmassen im Markt, in denen kein Titandioxid drin ist. Es ist verständlich, dass die Industrie über die Kennzeichnungspflicht verärgert ist. Macht sie doch damit jährliche Umsätze in Milliardenhöhe. Die Angst der Baustoff- und Farbenhersteller, dass sich Verbraucher titandioxidfreie Alternativen suchen ist berechtigt.
Gegen den Beschluss der Einstufung und Kennzeichnungspflicht gibt es deshalb von der Industrie vehementen Widerspruch. Es wird generell in Frage gestellt, dass Titandioxid ein gefährlicher Stoff ist.
Es wird darum gerungen ab welchem Prozentanteil in den Materialien erst gekennzeichnet werden muss. Es wird darum gekämpft, dass möglichst viele Baustoffe die zwar Titandioxid enthalten nicht gekennzeichnet werden müssen.
Man darf gespannt sein, welche Putze, Farben, Anstriche und andere Baustoffe die Titandioxid enthalten tatsächlich und in welcher Form ab 1. Oktober 2021 gekennzeichnet werden. Wer meint, dass künftig überall, wo Titandioxid drin ist, dies auf der Verpackung angegeben sein wird der irrt sich.
Aber selbst, wenn der Beschluss der Kennzeichnungspflicht für Titandioxid auf Druck der Industrie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal gekippt werden sollte, ist das Thema nicht vom Tisch. Denn der Verdacht, dass es sich hier um einen gesundheitsschädlichen Stoff handelt wird damit nicht aufgehoben.
In den KalkKind-Materialien verwenden wir sowieso kein Titandioxid, aber nicht, weil es jetzt offiziell kennzeichnungspflichtig ist. Wenn ein Stoff in Verdacht steht gesundheitsschädlich zu sein, kommt er bei uns nicht in die Eimer.
Warum beschäftigen wir uns aber trotzdem mit dem Thema, obwohl wir selbst nicht direkt betroffen sind?
• Der Umgang mit Chemikalien im Handwerk.
• Schad- und Risikostoffe in Bauprodukten.
• Belastungen der Innenraumluft durch chemische Stoffe.
• Volldeklaration bei Baustoffen.
Dies sind nur einige Bespiele von Themen, mit denen wir uns beschäftigen. Denn wer sich mit Wohngesundheit auseinandersetzt kommt an den Inhaltsstoffen in den Materialien nicht vorbei. Sowohl dem Handwerk als auch dem Verbraucher werden hier Informationen vorenthalten.
Jetzt geht es bei Titandioxid um einen einzelnen Stoff. Aber gleichzeitig bestehen die Materialien oftmals aus mehreren Dutzenden Chemikalien.
Wer die Gegenwehr der Industrie gegen die Kennzeichnungspflichtig dieses einzelnen Stoffes verfolgt, dem wird klar, mit welchem Widerstand seitens der Baustoffindustrie zu rechnen ist, wenn es um eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung aller Inhaltsstoffe ginge.
Denn die Angst, dass der aufgeklärte Verbraucher und mündige Bürger genau hinschauen und recherchieren würde, bevor er sich das Materialien in sein Zuhause holt oder dort verbauen lässt, ist berechtigt.
Corona, Kontaktbeschränkungen und Volldeklaration
Wir leben im Moment in einer Zeit, in der dem größten Teil der Bevölkerung noch nie da gewesene Einschränkungen abverlangt werden. Alle Maßnahmen werden mit dem Argument, es handle sich um notwendige Einschränkungen zum Schutze der Gesundheit begründet. Hier werden Werte in Billionen Höhe umverteilt. Existenzen vernichtet und ganze Branchen in den Ruin getrieben.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung aller Inhaltsstoffe von Baumaterialien, mit denen die Innenräume ausgestattet sind, in die wir in den letzten Monaten immer wieder verbannt werden, würde dem Steuerzahler kaum einen Euro kosten.
Warum stellen hier die Regierungen und unsere Volksvertreter nicht das hohe Gut des Gesundheitsschutzes in den Vordergrund und handeln endlich?
Sie alle kennen die Zahlen über Betroffene von Allergien. Die geschätzten Zahlen von Menschen, die mittlerweile an Chemikalien-Unverträglichkeit leiden sind bekannt. Es gibt Studien von gebäudebedingten Erkrankungen. Umweltmediziner warnen vor Schad- und Risikostoffen in der Innenraumluft. Untersuchungen zur Anzahl von Menschen, die durch Feinstäube oder Chemikalienbelastungen erkranken oder sogar sterben gibt es.
Es gibt unzählige Belege, dass Chemikalien in den Innenräumen gesundheitsgefährdend sind. Aber hier tut sich nichts. Die Betroffenen haben keine Lobby. Die Lobbyisten der Chemie- und Baustoff Industrie hingegen sind mächtig. Auch die Macht der Pharmaindustrie steht hier entgegen. Diese hat schon gar kein Interesse an gesunden Menschen mit einem guten Immunsystem.
Wie heuchlerisch mutet in diesem Zusammenhang der Tatandrang und die Entschlossenheit der Regierung an, wenn es um immer härtere Zwangsmaßnahmen wegen einem Virus geht. Aber in einem Bereich, in dem der Gesundheitsschutz schon seit Jahrzehnten unbeachtet bleibt, auch weiterhin zu keinem Handeln bereit ist.
Man darf gespannt sein, ob die Grünen im Parlament entsprechend der Beschlussfassung auf ihrer 44. Ordentlichen Bundesdelegierten Konferenz, die im November 2019 stattfand, handeln. Dort haben die Delegierten den Antrag W-02 „Bauwende – Nachhaltiges ressourcenschonendes Bauen“ beschlossen. Darin wird unter anderem der gesetzliche Handlungsbedarf zur „Einführung der Pflicht zur Volldeklaration aller Inhaltsstoffe in Baustoffen“ formuliert.
Wir werden sie daran messen, ob sie diese Frage mit derselben Konsequenz als „Gesundheitsschutz für die Bevölkerung“ verfolgen, wie sie bei Corona Lockdowns und Shutdowns mit verantwortet haben.
Die Industrie läuft Amok, weil sie Milliarden schwere Umsatzeinbußen durch die Kennzeichnungspflichtig dieses einzelnen Stoffes Titandioxid erwartet. Natürlich würde die Kennzeichnungspflicht für alle Hersteller, die in ihren Produkten das Vorhandensein von Titandioxid entsprechend kennzeichnen müssten betriebswirtschaftliche Folgen haben. Aber wie verantwortungslos ging der Großteil der Baustoffindustrie mit diesem Thema bisher um. Die Studie, auf die sich der Beschluss der Kennzeichnungspflicht beruft, liegt seit 20 Jahren vor.
Warum hat man in diesem Zeitraum die Forschung nicht weiter betrieben und hierfür die notwendigen Mittel bereit gestellt?
Dann wäre der Verdacht wissenschaftlich entweder widerlegt worden oder der Verdacht besteht sowie jetzt weiterhin. Aber hieran hatte die Industrie lange Zeit kein besonderes Interesse. Die Studie hatte für sie keine Konsequenzen. Man hat einfach die Milliarden Gewinne vor das Gemeinwohl gestellt und einfach weiter gemacht.
Was ist mit den Folgen für all die anderen Betroffenen? Was bedeutet der Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung für die Frauen und Männer des Handwerks?
Sie haben die letzten 20 Jahre tagtäglich die titandioxidhaltigen Materialien verarbeitet und nichts darüber erfahren, dass dieser Verdacht besteht. Die Information, dass sie da mit Inhaltsstoffen hantieren, die im Verdacht stehen, krebserzeugend zu sein hat man Ihnen einfach unterschlagen.
Welche Bedeutung hat die Kennzeichnungspflicht für Verbraucher? Und das sind wir alle. Jeder nutzt, Baustoffe, Anstrichmittel wie Farben und Lacke oder Verputz-Materialien. Die Kennzeichnungspflicht für Chemikalien, bei denen der Nachweis oder Verdacht besteht, dass diese gesundheitsschädlich sind ist ein kleiner Schritt zu mehr Arbeits- und Verbraucherschutz.
In Anbetracht der Tatsache aber, dass heute mehr als 120 Millionen chemische Stoffe registriert sind und davon nur wenige Tausend auf Gesundheitsverträglichkeit untersucht sind, ist dies eben nur ein winzig kleiner Schritt.
Wer in diesem Bereich mehr Gesundheits- und Verbraucherschutz möchte kommt an der Forderung einer umfassenden gesetzlichen Verpflichtung, dass Inhaltsstoffe in Produkten komplett und umfänglich offenzulegen sind, nicht vorbei.
Jedes Individuum unserer Gesellschaft könnte dann selbstbestimmt entscheiden welche Stoffe es sich in seine Wohnung holt oder lieber draußen lässt.
Und für die Frauen und Männer im Handwerk ist Volldeklaration eine Möglichkeit selbstbestimmt zu entscheiden mit welchen Stoffen sie arbeiten wollen und was sie ihren Kunden erst gar nicht mehr anbieten möchten. Es ist die verbesserte Chance sich vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen.
Mit dem Beschluss zur Kennzeichnungspflicht wurde Titandioxid in Baustoffen nicht verboten.
Es wurde lediglich dafür gesorgt, dass auf den Verpackungen und Eimern seine vermutete Wirkung benannt wird. Für Verbraucher und Anwender ist dies sicherlich kein Nachteil.